ZEITWOHNEN HANNOVER - AGB Vermieter
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermieter und Anbieter
der Agentur Firma Zeitwohnen Hannover, Inhaber Thomas Kühn, Berliner Allee 66 , 30175 Hannover (AGBs).
1. Beauftragung
1.1. Der Vermieter beauftragt die Firma Zeitwohnen Hannover (Auftragnehmer) mit der Vermarktung eines oder mehrerer Objekte zum Zwecke der Vermietung und zahlt an diese eine Provision, sofern durch deren Nachweis oder Vermittlungstätigkeit ein Mietvertrag zustande kommt.
1.2. Der Auftrag des Vermieters bedarf für seine Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Der Nachweis- und Vermittlungsauftrag ist unbefristet und wird durch erfolgreiche Vermittlung eines Mieters nicht beendet.
1.4. Der Auftrag kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.
2. Tätigkeit der beauftragten Agentur
2.1. Zeitwohnen Hannover veröffentlicht nach Freigabe durch den Vermieter ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.zeitwohnen-hannover.de und auch auf anderen einschlägigen Immobilienportalen. Ein Anspruch auf Veröffentlichung des Exposés auf einem bestimmten Portal besteht nicht. Die Kontaktdaten des Vermieters werden nicht veröffentlicht.
2.2. Zeitwohnen Hannover stellt den Kontakt zwischen Mietinteressenten und dem Vermieter her und stellt bei Bedarf den Mietvertrag zur Verfügung.
2.3. Je nach Vereinbarung mit dem Vermieter übernimmt Zeitwohnen Hannover die Durchführung von Besichtigungen, Mieterprüfungen (Selbstauskunft, Creditreform) und Wohnungsübergaben. Dieser Service ist für den Vermieter kostenfrei.
3. Provision
3.1. Bei der Vermietung an einen durch Zeitwohnen Hannover nachgewiesenen Mieter zahlt der Vermieter eine Provision. Sie beträgt 1,5 Monatsmieten (150%) inkl. Mehrwertsteuer und ist fällig mit Abschluss des Mietvertrages. Bei der Berechnung wird die Pauschalmiete inkl. aller Nebenkosten als Berechnungsbasis zugrunde gelegt.
3.2. Zeitwohnen Hannover gewährt auf die Gesamtprovision eine freiwillige Staffelung im Sinne einer Abschlagszahlung, abhängig von der Mietdauer, gemäß der folgenden Tabelle:
Mietdauer in Monaten bis zu | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | Max. |
Endverbraucherpreise Vermittlungsgebühren in % von einer Monatsmiete inkl. 19% MwSt. | 30% | 45% | 60% | 75% | 90% | 105% | 120% | 135% | 150% | 150% |
Die Maximalprovision ist bei einer Mietdauer von 10 Monaten erreicht.
3.3. Die Provision wird tagesgenau abgerechnet. Bei vorzeitiger Kündigung durch den Mieter wird die Provision für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet sind, für die aber keine Miete mehr gezahlt wird, zurückerstattet.
3.4. In den Fällen, in denen die Kaltmiete der Provision zugrunde gelegt wird, zahlt der Vermieter eine einmalige Provision von 200 % der Miete (inkl. MwSt.) an Zeitwohnen Hannover. Eine vorläufige Staffelung wird in dem Fall nicht gewährt.
4. Auskunftspflicht
4.1. Bei Abschluss eines Mietvertrages ist die beauftragte Agentur sofort, spätestens am nächsten Werktag zu informieren. Kommt kein Überlassungsverhältnis oder Mietvertrag zustande oder erledigt sich der Vermittlungsauftrag aus anderen Gründen, verpflichtet sich der Auftraggeber, dieses dem Auftragnehmer mitzuteilen. Er erklärt zugleich, dass es mit keinen von der Firma Zeitwohnen Hannover vermittelten Interessenten zu einem Mietvertragsverhältnis gekommen ist und dass er auch in Zukunft, für mindestens zwei Jahre, keinen Mietvertrag, der direkt oder indirekt auf die Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Agentur zurückzuführen ist, abschließen wird.
4.2. Zeitwohnen Hannover hat das Recht auf die Einsicht in einen abgeschlossenen Mietvertrag.
4.3. Der Vermieter verpflichtet sich ferner, Zeitwohnen Hannover umgehend, spätestens vier Wochen vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraumes, darüber zu informieren, wenn eine Verlängerung des Mietverhältnisses über den ursprünglichen Zeitraum hinaus vereinbart wurde.
5. Pflichten während der Vermarktungsphase durch Zeitwohnen Hannover
5.1. Für die Dauer des Nachweis- und Vermittlungsauftrags verpflichtet sich der Vermieter, der Agentur Kenntnis davon zu geben, wenn die Wohnung parallel durch eine andere Agentur oder privat am Markt angeboten wird. Er verpflichtet sich zudem, nicht mit einem anderen als den der Agentur mitgeteilten Mietpreis an den Markt zu gehen.
5.2. Der Vermieter verpflichtet sich, keine Verlinkung auf das von Zeitwohnen Hannover veröffentlichte Exposé in Medien und auf Internetseiten herzustellen, sofern diese Verlinkung eine Vermietung unabhängig von Zeitwohnen Hannover ermöglichen soll. Bei Verstoß kann Zeitwohnen Hannover eine angemessene Entschädigung für die entgangene Provision verlangen.
6. Berechtigung zur Vermietung
6.1. Sofern der Vermieter nicht Eigentümer der Wohnung ist, versichert er, zur Untervermietung ausdrücklich berechtigt zu sein. Der Vermieter haftet gegenüber der Agentur und durch den sie nachgewiesenen Mieter für alle Kosten, die diesen durch eine unerlaubte Untervermietung entstehen.
7. Rechte an Foto-, Video- und Grundrissmaterial
7.1. Das Copyright an dem von Zeitwohnen Hannover erstellten Foto- und Grundrissmaterial verbleibt bei der Agentur. Sie ist berechtigt, dieses Material im Internet zu veröffentlichen und auch für eigene Werbezwecke zu verwenden.
7.2. Eigene Fotos des Vermieters werden nur ausnahmsweise, nur nach Absprache und für Zeitwohnen Hannover kostenfrei für das Exposé verwendet. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung eigener Fotos im Exposé von Zeitwohnen Hannover.
8. Datenschutz
8.1. Die Daten des Vermieters und der Wohnung (Name, Kontaktdaten, Wohnungsdaten) werden von Zeitwohnen Hannover vertraulich behandelt und nur an Mietinteressenten bzw. deren Vertreter oder Beauftragte weitergegeben, die über Zeitwohnen Hannover eine Wohnung anmieten wollen.
8.2. Der Vermieter verpflichtet sich, die von Zeitwohnen Hannover erhaltenen Daten von Mietinteressenten (Name, Kontaktdaten, Informationen zum Arbeitgeber etc.) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugegeben.
9. Wahrung des Kundenschutzes
9.1. Sofern durch die Agentur bereits ein Kontakt zwischen einem Mietinteressenten und dem Vermieter hergestellt wurde, sind weitere Anfragen dieses Mietinteressenten für zusätzliche Mietverhältnisse (z.B. andere Mitarbeiter oder neue Mietzeiträume) vom Vermieter der Zeitwohnen Hannover unverzüglich mitzuteilen. Es entsteht eine Provisionspflicht, sofern sich die Anfragen auf Wohnungen beziehen, die diesem Interessenten bereits von der Agentur nachgewiesen wurden. Provisionspflicht entsteht auch, wenn das angemietete Mietobjekt hinsichtlich der Größe, des Standards und des Preises dem nachgewiesenen im Wesentlichen entspricht.
9.2. Ein Wechsel des Wohnungsnutzers unter Beibehaltung des ursprünglichen Mietverhältnisses entbindet ebenso wenig von der Provisionspflicht wie die Übernahme des Mietvertrages durch den bisherigen Wohnraumnutzer. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Gesamtprovision von 200 % inkl. für die Vermittlung eines bestimmten Mietobjektes noch nicht erreicht wurde.
9.3. Der Vermieter verpflichtet sich, die Daten der von Zeitwohnen Hannover genannten Mietinteressenten vertraulich zu behandeln und nicht an andere Vermieter weiterzugegeben, unabhängig davon, ob sie bei Zeitwohnen Hannover anbieten oder nicht. Bei Zuwiderhandlung haftet der Vermieter für die Provision, die Zeitwohnen Hannover durch die unerlaubte Weitergabe der Daten entgangen ist.
10. Haftungsbegrenzung
10.1. Zeitwohnen Hannover haftet nicht für das Ausbleiben eines abschlussbereiten Mietinteressenten.
10.2 Die mietvertraglichen Verpflichtungen treffen allein der Vermieter und Mieter. Zeitwohnen Hannover ist nicht Partei des Mietvertrags und haftet gegenüber keiner der Vertragsparteien für irgendwelche Ansprüche aus dem Mietvertrag. Zeitwohnen Hannover haftet nicht für Schäden an der Mietsache, die durch die Vermietung oder bei Vertragsbruch des Mieters entstehen.
10.3. Zeitwohnen Hannover übernimmt keine Haftung für die Bonität oder falsche Angaben des Mietinteressenten. Eine Haftung von Zeitwohnen Hannover für den Fall nicht zustande gekommener Vermietungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
12.1. Für den Nachweisauftrag des Vermieters gilt deutsches Recht.
12.2. Gerichtsstand für Nachweisaufträge von Vermietern ist Hannover, sofern der Vermieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juni 2015 in Kraft – Stand 15. Mai 2015