ZEITWOHNEN HANNOVER - AGB Mieter

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsuchende

Die Mietsuchenden werden im Folgenden als Mieter bezeichnet. Die Agentur Zeitwohnen Hannover, Inhaber Thomas Kühn, Berliner Allee 66, 30175 Hannover wird im Folgenden als Zeitwohnen Hannover bezeichnet.

1. Vermittlung für Mieter provisionsfrei

Der Vermittlung einer möblierten Wohnung oder eines möblierten Haus durch Zeitwohnen Hannover ist für den Mieter provisionsfrei nach §2, Absatz 1a des Wohnraumvermittlungsgesetzes.

2. Mietangebote

Der Mieter erhält von Zeitwohnen Hannover Mietangebote zugestellt, telefonisch oder in Textform (Email oder Fax). Sollte dem Mieter ein angebotenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies umgehend Zeitwohnen Hannover mitzuteilen und auf Anfrage nachzuweisen.

3. Verbot der Weitergabe von Mietangeboten an Dritte

Der Mieter darf Mietangebote, die er von Zeitwohnen Hannover erhalten hat, nicht an Dritte weitergeben. Die Mietangebote sind nur für den Mietinteressenten bestimmt.

Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber Zeitwohnen Hannover ggf. auf Schadensersatz (falls Zeitwohnen Hannover die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermieten kann).

4. Zeitwohnen Hannover ist nicht Partei des Mietvertrags

Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter, Zeitwohnen Hannover haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag.

5. Auskunftspflicht des Mieters

5.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Anmeldung seiner Wohnungssuche auf www.zeitwohnen-hannover.de wahrheitsgemäß auszufüllen.

5.2 Wenn der Mieter mündlich oder schriftlich einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, das ihm von Zeitwohnen Hannover angeboten wurde, abschließt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 24 Stunden, Zeitwohnen Hannover mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.

5.3 Wenn der Mieter das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert, so hat er dies jeweils unverzüglich und vorab Zeitwohnen Hannover mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.

6. Geltendes Recht, Gerichtsstand

6.1 Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hannover, sofern der Mieter Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Wohnsitz außerhalb von Deutschland hat.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Juni 2015 in Kraft